Haftungsquote Unternehmer – Architekt

Wenn der Planer ein fehlerhaftes Herstellungsverfahren vorgibt und der Unternehmer außerdem die Arbeiten mangelhaft ausführt, haftet der Unternehmer mit 75 % und der Planer mit 25 % gegenüber dem Auftraggeber. (OLG Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2014, 4 U 99/11)...

Kein Geld für Schwarzarbeit

Das Oberlandesgericht Schleswig hatte die Klage eines „ Schwarzunternehmers“ auf Zahlung seines Werklohns gegen seinen Auftraggeber abgewiesen. Seine Revision hat der BGH am 10.04.2014 verworfen (AZ: VII ZR 241/13). Er bekommt also kein Geld für seine Leistung. Die...