Bedenken anmelden
In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Unternehmer für Mängel verantwortlich gemacht wird, obwohl er die Arbeiten so ausgeführt hat wie beauftragt und darauf hingewiesen hat, dass sie so nicht funktionieren werden. Das Video klärt, wie ein Bedenkenhinweis aussehen muss, der den Unternehmer erfolgreich aus seiner Mängelhaftung holt.
OLG Brandenburg, Urteil vom 20.05.2020, AZ: 11 U 74/18
Unwirksame Umlageklausel
In vielen Bauverträgen verlangt der Auftraggeber die Beteiligung des Unternehmers an Nebenkosten der Baustelle, wie zum Beispiel die Schuttbeseitigung. Sie erfahren, warum eine Schuttumlageklausel unwirksam sein kann und welche Folgen daraus für die gesamte Regelung der Umlage entstehen können.
Mit diesen Kenntnissen kann der Auftraggeber unwirksame Umlageklauseln in seinem Bauvertrag vermeiden und der Unternehmer unberechtigte Abzüge verhindern.
OLG Brandenburg, Urteil vom 20.08.2020, AZ: 12 U 34/20
Keine Mängelhaftung bei ausreichender Prüfung
Ein Unternehmer muss vor Ausführung der Arbeiten die Leistungsbeschreibung, Anordnungen des Auftraggebers, vorgeschriebene Stoffe oder Bauteile oder Vorleistung anderer Unternehmer prüfen. Konnte er die Fehler oder fehlende Eignung, die zu Mängeln seiner Leistung geführt haben, nicht erkennen, muss er für die Mängel nicht einstehen.
Der Unternehmer kann erhebliche Kosten sparen, wenn er wie in dem geschilderten Fall von der Mängelhaftung frei ist. Aus dem Urteil wird deutlich, wie umfangreich seine Pflicht zur Prüfung ist.
OLG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2020, AZ: 2 U 43/20
Abrechnung gekündigter Bauvertrag: mit oder ohne Umsatzsteuer?
Wenn der Auftraggeber den Auftrag ohne wichtigen Grund kündigt, kann der Auftragnehmer einen Teil seiner Vergütung für den gekündigten Leistung verlangen. Ist auf diese Vergütung Umsatzsteuer zu berechnen?
Das Video beschäftigt sich mit einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen, das die Frage anders als der BGH beantwortet. Sie erfahren die Hintergründe und bekommen Tipps, wie Sie als Unternehmer in dieser unklaren Situation Ihre Vergütung sicherstellen.
Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2019, AZ: 5 K 214/18