Funktionaler Mangelbegriff und Bedenken-Hinweispflicht

1.  Grundlagen Im Zentrum des gesamten Mängelrecht im Werkvertragsrecht steht die Definition des Begriffs „Mangel“. Ein Mangel der Leistung liegt vor, wenn der Ist-Zustand vom Soll-Zustand negativ abweicht. Der Soll-Zustand ergibt sich als „vereinbarte Beschaffenheit“...