Wir sorgen dafür, dass Ihr Bauunternehmen, Ihr Gewerbebetrieb, Sie als Architekt oder selbständiger Bauplaner sicher im Umgang mit baurechtlichen Fragen werden. Viele rechtliche Stolpersteine, die im Laufe des Projektes oder im Nachhinein viel Zeit und Geld kosten, können so von Ihnen vorausschauend erkannt und aus dem Weg geräumt werden.
baurecht simon:
WIR
bieten Ihnen umfassende Informationen und vermitteln Kenntnisse rund um das Baurecht –
SIE
entwickeln Ihre Kompetenz!
immer noch Thema:
Materialknappheit und Lieferengpässe: Wenn das Baumaterial fehlt und der Bau stillsteht – der Leitfaden 3.0
Wie ist mit den erhöhten Preisen und eintretenden Verzögerungen der Fertigstellung umzugehen? Welche Rechte haben Auftraggeber und Auftragnehmer?
Lieferengpässe, Kostensteigerungen und Terminprobleme sind weiterhin an der Tagesordnung. Daher haben wir uns entschieden, den Leitfaden noch einmal zu aktualisieren – auf die Version 3.0, Stand 30.05.2022. Er ist teilweise erweitert, z.B. bei den Fragen zur Bauzeitverlängerung bei BGB- und VOB-Verträgen, bei der Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage und bei den wichtigen Praxistipps.
baurecht simon – KOMPETENZ FÜR BAUPROFIS
Wir sorgen dafür, dass Ihr Bauunternehmen, Ihr Gewerbebetrieb, Sie als Architekt oder selbständiger Bauplaner sicher im Umgang mit baurechtlichen Fragen werden. Viele rechtliche Stolpersteine, die im Laufe des Projektes oder im Nachhinein viel Zeit und Geld kosten, können so von Ihnen vorausschauend erkannt und aus dem Weg geräumt werden.
baurecht simon:
WIR
bieten Ihnen umfassende Informationen und vermitteln Kenntnisse rund um das Baurecht –
SIE
entwickeln Ihre Kompetenz!
immer noch Thema:
Materialknappheit und Lieferengpässe: Wenn das Baumaterial fehlt und der Bau stillsteht – der Leitfaden 3.0
Wie ist mit den erhöhten Preisen und eintretenden Verzögerungen der Fertigstellung umzugehen? Welche Rechte haben Auftraggeber und Auftragnehmer?
Lieferengpässe, Kostensteigerungen und Terminprobleme sind weiterhin an der Tagesordnung. Daher haben wir uns entschieden, den Leitfaden noch einmal zu aktualisieren – auf die Version 3.0, Stand 30.05.2022. Er ist teilweise erweitert, z.B. bei den Fragen zur Bauzeitverlängerung bei BGB- und VOB-Verträgen, bei der Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage und bei den wichtigen Praxistipps.
Neue Videos zu den Themen:
- Bauhandwerkersicherheit – Bei richtiger Fristsetzung ein wirkungsvolles Instrument
- Keine Fälligkeit der Mängelbeseitigung bei Fehlplanung des Auftraggebers
- Indiz auf Schwarzarbeit: Gerichte erklären Verträge immer für nichtig
- Mehrmengen abrechnen ohne vorherige Zustimmung des AG?
- Unwirksame Umlageklauseln in Bauverträgen
Podcastfolgen:
- Darf man überhängende Äste einfach abschneiden? BGH klärt alltägliche Streitfrage!
- Kaufmännisches Bestätigungsschreiben – Wann liegt es vor uund welche Wirkung hat es?
- Verhandlungen hemmen die Verjährung – Notwendiger Inhalt dieser Verhandlungen
- Zuschuss zur Mängelbeseitigung – Die Sowieso-Kosten im Bauvertragsrecht
- Ein Auftraggeber verzichtet auf einzelne Leistungen – Wie kann der Auftrganehmer abrechnen?
Besuchen Sie uns auf Instagram und schauen Sie sich gerne auf unserem YouTube-Kanal um:
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Bedenken anmelden – aber richtig
Sachverhalt: Ein Heizungs- und Sanitärunternehmen (AN) soll Rohrleitungslüftungen in Bauelemente einbauen. Der Architekt des Auftraggebers (AG) weist eine bestimmte Art des Einbaus an. Der AN gibt an, in der ersten Baubesprechung vor...
Toleranz aus DIN-Norm geringfügig überschritten: Leistung ist mangelhaft
Sachverhalt: Toleranzen nur gering überschritten Der Auftraggeber von Parkettverlegearbeiten macht Mängel geltend, nämlich Hohlstellen, Federn und Schwingen des Parketts sowie Unebenheiten. Die Rügen sind berechtigt. Hinsichtlich der...
Architektenleistung „ohne Rechnung“ – Keine Ansprüche wegen Fehlplanung oder falscher Beratung
Sachverhalt: Auftrag: Umbauarbeiten Der Architekt wird beauftragt, Leistungen im Zusammenhang mit Umbaumaßnahmen an einem Gewerbeobjekt zu erbringen. Genehmigung wird verweigert Die zuständige Baubehörde verweigert die dazu erforderliche...
Schadensersatz, wenn Bauherr das Werk bei Beseitigung der Mängel beschädigt?
Sachverhalt: Der Unternehmer tauscht am Haus des Auftraggebers Türen und Fenster aus. Nach der Abnahme treten Mängel auf. Die Mängel werden von einem gerichtlichen Sachverständigen bestätigt. Trotz Aufforderung des Bauherrn beseitigt der...
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben beachten!
Sachverhalt: Auftraggeber und Auftragnehmer sind sich nicht einig über die Berechtigung und Bezahlung von Mehrkosten für die technische Betreuung einer umfangreichen Mängelbeseitigung. Besprechungsprotokoll Nach einer Besprechung über die...
Immobilienkauf: Arglistiges Verschweigen bei Unkenntnis des Mangels?
Sachverhalt: Der Inhaber eines Bauunternehmens, selbst Maurermeister, verkauft sein Wohnhaus, das er selbst errichtet hat. Einen auffälligen Wasserfleck an der Garage erklärt er den Kaufinteressenten damit, dass sich dort eine Bitumenbahn...
halten wir Sie weiterhin auf Kurs!
Sie suchen die Kanzlei Simon?
Dann sind Sie hier fast richtig, denn…
RECHTSANWALT MICHAEL SIMON
FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
hat zusammen mit Rechtsanwalt Kay Poulsen, auch erfahrener Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, die Sozietät „rbi Baurecht Immobilienrecht“ gegründet.
rbi Baurecht Immobilienrecht
www.rbi-rechtsanwaelte.de
Ich stehe Ihnen wie gewohnt gerne zur Seite. Rufen Sie uns an!
Rechtsanwalt Michael Simon
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Wellingsbüttler Weg 160
22391 Hamburg
Telefon 040 / 66 99 87 90
Sekretariat tasatan@rbi-rechtsanwaelte.de
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