Wie kann der Auftragnehmer abrechnen?
Der Auftraggeber (AG) erstellt ein umfangreiches Leistungsverzeichnis und beauftragt den Unternehmer gemäß VOB/B mit den Arbeiten. Später weist der AG den Unternehmer an, zwei Positionen aus dem Auftrags-LV doch nicht auszuführen. Wie werden diese Positionen abgerechnet? Hat der AG eine Kündigung erklärt oder hat sich die Menge bei den beiden Positionen auf Null reduziert?

Das OLG München (Beschluss vom 02.04.2019, AZ: 28 U 413/19 Bau) erörtert die unterschiedlichen Grundlagen der Abrechnung nach § 8 VOB/B und § 2 Abs. 3 VOB/B. Es kommt zu dem Ergebnis, dass der AG den Vertrag teilweise gekündigt hat, sodass dem Unternehmer der „entgangene Gewinn“ zusteht.