Aktueller Hinweis vorab:
Die Reform des Bauvertragsrechts lässt noch etwas auf sich warten. Die Bundestagsfraktionen haben nach der Sommerpause Gespräche geführt u.a. über die Ergebnisse der öffentlichen Sachverständigenanhörung am 22.06.2016. Danach ist es wahrscheinlich, dass der jetzt vorliegende Entwurf noch einmal geändert wird. Nach mir vorliegenden Informationen aus der SPD-Fraktion ist nach derzeitiger Planung ein Abschluss der Beratungen durch die 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs im November 2016 zu erwarten.  

 

Alle Signale stehen auf „grün“ für die seit langem diskutierte Reform des Baurechts oder genauer des Bauvertragsrechts und die Änderungen der kaufrechtlichen Gewährleistung. Zur Zeit liegt ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor. Dazu gibt es – natürlich – Änderungs- und Ergänzungsvorstellungen von Verbänden und Fachleuten. Diese sollen im September im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags abschließend erörtert werden. Danach kann das Gesetz verkündet werden.

Die Fachleute halten es übereinstimmend für sehr wahrscheinlich, dass im Rechtsausschuss eine Einigung über die noch offenen Streitfragen z.B. zum Thema eines Rechts des Auftraggebers, Änderungen zur Art der Ausführung oder zusätzliche Leistungen anzuordnen, gefunden wird. Dann dürfte es noch bis zur Neuwahl des Bundestags in 2017 ein neues Bauvertragsrecht geben.

Dazu soll das BGB grundlegend „umgebaut“ werden. Im Bereich des Werkvertragsrechts sollen Regelungen eingefügt werden, die auf die speziellen Bedürfnisse der komplexen Materie des Baurechts abgestimmt sind. Der Gesetzentwurf sieht Vorschriften zu folgenden Bereichen vor:

  • Anordnungsrecht des Bestellers
  • Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen
  • Neue Regelungen zur Abnahme
  • Kündigung aus wichtigem Grund
  • Spezialregelungen für Bauverträge mit Verbrauchern:
    Pflicht zur Baubeschreibung
    Vereinbarung über die Bauzeit
    Widerruf des Vertrags
    Obergrenze für Abschlagszahlungen
  • Sonderregelungen für Architekten- und Ingenieurverträge
  • Neue Mängelhaftung des Verkäufers bei mangelhaftem Baumaterial

An dieser Stelle finden Sie laufend aktuelle Informationen, sobald es Neues über Stand und Inhalt der Reform des Baurechts zu berichten gibt.

Die Reform wird deutliche Veränderungen für die Baupraxis in zentralen Bereichen bringen. Lassen Sie sich von den komplexen Neuerungen nicht überraschen: Ich biete Seminare und Schulungen an und mache Sie und Ihre Mitarbeiter fit für das neue Baurecht. Gerne vereinbare ich schon jetzt einen Termin mit Ihnen.