Wann liegt ein Fernabsatzvertrag vor?

Die Beispiele gelten nur, wenn der Kunde ein Verbraucher ist.

Ja:
Keinerlei persönliches Treffen des Malers mit dem Kunden. Alles wird schriftlich oder telefonisch abgewickelt (Informationen, Angebot, Annahme durch den Kunden)

Ja:
Der Maler prüft die Situation vor Ort alleine. Kein persönliches Treffen des Malers mit dem Kunden. Danach wird alles schriftlich oder telefonisch abgewickelt

Ja:
Der Kunde erhält die notwendigen Informationen im Büro des Malers. Die eigentlichen Vertragsverhandlungen und der Vertragsabschluss erfolgen mit Fernkommunikationsmitteln

Nein:
Der Maler und der Kunde schließen den Vertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit auf der Baustelle, im Büro des Malers oder in der Wohnung des Kunden. (Achtung: Bei Vertragsabschluss auf der Baustelle oder in der Wohnung des Kunden liegt ein Aussergeschäftsraumvertrag vor.)

Nein:
Der Maler informiert den Kunden persönlich z.B. in seinem Büro, vor Ort oder in der Wohnung des Kunden über alle wesentlichen Umstände, die für den Abschluss des Vertrags erforderlich sind. Der Kunde erteilt den Auftrag kurze Zeit später z.B. telefonisch, per Brief, per Fax oder E-Mail, also mit Fernkommunikationsmitteln.

Nein/problematisch:
Der Maler geht zum Kunden, bespricht die notwendigen Arbeiten mit ihm, macht im Büro ein Angebot, schickt es an den Kunden und dieser nimmt das Angebot anschließend z.B. telefonisch, per Brief, per Fax oder E-Mail, also mit Fernkommunikationsmitteln, an.

 

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