Notwendiger Inhalt dieser Verhandlungen
Die Verjährung eines Anspruchs kann nicht nur dadurch verhindert werden, dass eine Klage erhoben wird. Auch Verhandlungen mit der anderen Partei können dazu führen, dass die Verjährung nicht eintritt.

Anhand des Urteils des LG Karlsruhe vom 20.07.2018 (AZ: 6 U 320/17) stellt diese Episode dar und erläutert, wie Verhandlungen aussehen müssen, um die Hemmung der Verjährung zu bewirken. Außerdem wird erklärt, worauf in der Praxis unbedingt zu achten ist.