Nach der amtlichen Tagesordnung des Bundestages sind für Donnerstag, den 9. März, oder Freitag, den 10.03.2017, die „zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ vorgesehen. Die offizielle Stellungnahme und die Beschlussempfehlung des zuständigen Rechtsausschusses des Bundestags liegen noch nicht vor.
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